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Fachwort
Deutschfortgesetzten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: fortgesetzten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 596. 1 Der Pächter ist verpflichtet , die Pachtsache nach Beendigung des Pachtverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben , der einer bis zur Rückgabe fortgesetzten ordnungsmäßigen Bewirtschaftung entspricht .
§ 1483 Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft
§ 1484 Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft
BGB 1485. 1 Das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft besteht aus dem ehelichen Gesamtgut , soweit es nicht nach § 1483 Abs . 2 einem nicht anteilsberechtigten Abkömmling zufällt , und aus dem Vermögen , das der überlebende Ehegatte aus dem Nachlass des verstorbenen Ehegatten oder nach dem Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft erwirbt .