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Fachwort
Deutschfortgeltendes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: fortgeltendes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 128 Soweit fortgeltendes Recht Weisungsrechte im Sinne des Artikels 84 Absatz 5 vorsieht , bleiben sie bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung bestehen .