| Fachwort | 
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  | Deutsch | fortbestehend   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | fortbestehend  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 49. 2 Der Verein gilt bis zur Beendigung der Liquidation als fortbestehend , soweit der Zweck der Liquidation es erfordert .   | 
 | BGB 169 Soweit nach den §§ 674 , 729 die erloschene Vollmacht eines Beauftragten oder eines geschäftsführenden Gesellschafters als fortbestehend gilt , wirkt sie nicht zugunsten eines Dritten , der bei der Vornahme eines Rechtsgeschäfts das Erlöschen kennt oder kennen muss .   | 
 | BGB 672 Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers . Erlischt der Auftrag , so hat der Beauftragte , wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist , die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen , bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann ; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend .   | 
 | BGB 673 Der Auftrag erlischt im Zweifel durch den Tod des Beauftragten . Erlischt der Auftrag , so hat der Erbe des Beauftragten den Tod dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und , wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist , die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen , bis der Auftraggeber anderweit Fürsorge treffen kann ; der Auftrag gilt insoweit als fortbestehend .   | 
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