Fachwort |
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Deutsch | evangelischen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | evange|lis|chen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 873 Selbst die Unterschiede , die nach dem Willen des Herrn zwischen den Gliedern seines Leibes bestehen , dienen dessen Einheit und Sendung . Denn es besteht in der Kirche eine Verschiedenheit des Dienstes , aber eine Einheit der Sendung . Den Aposteln und ihren Nachfolgern wurde von Christus das Amt übertragen , in seinem Namen und in seiner Vollmacht zu lehren , zu heiligen und zu leiten . Die Laien hingegen , die auch am priesterlichen , prophetischen und königlichen Amt Christi teilhaben , verwirklichen in Kirche und Welt ihren eigenen Anteil an der Sendung des ganzen Volkes Gottes ( AA 2 ) . In beiden Gruppen [ Kleriker und Laien ] gibt es Gläubige , die sich durch das . . . Bekenntnis zu den evangelischen Räten . . . Gott weihen und der Heilssendung der Kirche dienen ( [ link ] CIC , can . 207 , §2 ) . |
| Kte 914 Der Stand , der durch das Gelöbnis der evangelischen Räte begründet wird , ist zwar nicht Teil der hierarchischen Struktur der Kirche , gehört aber unerschütterlich zu ihrem Leben und ihrer Heiligkeit ( LG 44 ) . |
| Kte 915 Die evangelischen Räte werden in ihrer Vielfalt jedem Jünger Christi empfohlen . Die vollkommene Liebe , zu der alle Gläubigen berufen sind , bringt für jene , die den Ruf zum geweihten Leben frei annehmen , die Verpflichtung mit sich , die Keuschheit in Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen , und in Armut und Gehorsam zu leben . Das Gelübde dieser Räte in einem von der Kirche anerkannten dauernden Lebensstand kennzeichnet das gottgeweihte Leben‘ . |
| Kte 918 Von Anfang an gab es in der Kirche Männer und Frauen , die durch die Befolgung der evangelischen Räte Christus in größerer Freiheit nachzufolgen und ihn ausdrücklicher nachzuahmen verlangten und die - jeder auf seine Weise - ein Leben führten , das Gott geweiht war . Viele wählten unter dem Antrieb des Heiligen Geistes ein Einsiedlerleben , andere gaben den Anstoß zu religiösen Gemeinschaften , die von der Kirche kraft ihrer Vollmacht gern unterstützt und bestätigt wurden ( PC 1 ) . |
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