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Fachwort
Deutscherscheinenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ers|chei|ne|nden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2358. 1 Das Nachlassgericht hat unter Benutzung der von dem Antragsteller angegebenen Beweismittel von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen .