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Fachwort
Deutschberufsunfähig Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ber|ufs|un|fähig
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 594c Ist der Pächter berufsunfähig im Sinne der Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung geworden , so kann er das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen , wenn der Verpächter der Überlassung der Pachtsache zur Nutzung an einen Dritten , der eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewährleistet , widerspricht . Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam .