Fachwort |
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Deutsch | auszuhändigen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | auszuhändigen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 482. 1 Wer als Unternehmer den Abschluss von Teilzeit-Wohnrechteverträgen anbietet , hat jedem Verbraucher , der Interesse bekundet , einen Prospekt auszuhändigen . |
| BGB 483. 2 Ist der Vertrag vor einem deutschen Notar zu beurkunden , so gelten die §§ 5 und 16 des Beurkundungsgesetzes mit der Maßgabe , dass dem Verbraucher eine beglaubigte Übersetzung des Vertrags in der von ihm nach Absatz 1 gewählten Sprache auszuhändigen ist . |
| BGB 484. 2 Der Unternehmer hat dem Verbraucher eine Vertragsurkunde oder Abschrift der Vertragsurkunde auszuhändigen . Er hat ihm ferner , wenn die Vertragssprache und die Sprache des Staates , in dem das Wohngebäude belegen ist , verschieden sind , eine beglaubigte Übersetzung des Vertrags in der oder einer zu den Amtssprachen der Europäischen Union oder des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zählenden Sprache des Staates auszuhändigen , in dem das Wohngebäude belegen ist . Die Pflicht zur Aushändigung einer beglaubigten Übersetzung entfällt , wenn sich das Nutzungsrecht auf einen Bestand von Wohngebäuden bezieht , die in verschiedenen Staaten belegen sind . |
| BGB 805 Neue Zins - oder Rentenscheine für eine Schuldverschreibung auf den Inhaber dürfen an den Inhaber der zum Empfang der Scheine ermächtigenden Urkunde ( Erneuerungsschein ) nicht ausgegeben werden , wenn der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe widersprochen hat . Die Scheine sind in diesem Fall dem Inhaber der Schuldverschreibung auszuhändigen , wenn er die Schuldverschreibung vorlegt . |
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