kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschWillensmängel Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Willensmängel
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 166 Willensmängel ; Wissenszurechnung
BGB 166. 1 Soweit die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch Willensmängel oder durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflusst werden , kommt nicht die Person des Vertretenen , sondern die des Vertreters in Betracht .