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Fachwort
DeutschVormundschaft Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vorm|undsc|haft
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Gal 4,2 er steht unter Vormundschaft , und sein Erbe wird verwaltet bis zu der Zeit , die sein Vater festgesetzt hat .
§ 1436 Verwalter unter Vormundschaft oder Betreuung
BGB 1436 Steht der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , unter Vormundschaft oder fällt die Verwaltung des Gesamtguts in den Aufgabenkreis seines Betreuers , so hat ihn der Vormund oder Betreuer in den Rechten und Pflichten zu vertreten , die sich aus der Verwaltung des Gesamtguts ergeben . Dies gilt auch dann , wenn der andere Ehegatte zum Vormund oder Betreuer bestellt ist .
§ 1458 Vormundschaft über einen Ehegatten