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Fachwort
DeutschVorempfangene Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vorempfangene
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1503. 2 Das Vorempfangene kommt nach den für die Ausgleichung unter Abkömmlingen geltenden Vorschriften zur Ausgleichung , soweit nicht eine solche bereits bei der Teilung des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten erfolgt ist .