Fachwort |
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Deutsch | Veränderungen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Ver|änd|er|un|gen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1447 Im Lauf der Jahrhunderte hat die konkrete Form , in der die Kirche diese vom Herrn erhaltene Vollmacht ausübt , starke Veränderungen durchlaufen . Während der ersten Jahrhunderte war die Versöhnung der Christen , die nach ihrer Taufe ganz besonders schwere Sünden begangen hatten ( etwa Götzendienst , Mord und Ehebruch ) , an eine sehr strenge Disziplin gebunden : Die Pönitenten mußten für ihre Sünden oft jahrelang öffentlich Buße tun , bevor sie Vergebung erhielten . Zu diesem Stand der Büßer ( der nur zur Buße für gewisse schwere Sünden da war ) wurde man nur selten , in gewissen Regionen sogar nur einmal im Leben zugelassen . Von der monastischen Tradition des Ostens angeregt , brachten während des 7. Jahrhunderts irische Missionare die Praxis der Privatbuße nach Kontinentaleuropa . Diese verlangt keine langen öffentlichen Bußleistungen , bevor man die Versöhnung mit der Kirche erlangt . Das Sakrament vollzieht sich nun auf geheimere Weise zwischen dem Pönitenten und dem Priester . Diese neue P raxis sah die Möglichkeit der Wiederholung vor und führte so zu einem regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes . Sie ermöglichte , die Vergebung schwerer und läßlicher Sünden in einer einzigen Feier vorzunehmen . Das ist in großen Linien die Form der Buße , die Kirche bis heute anwendet . |
| Kte 1448 Trotz allen Veränderungen , welchen die Ordnung und die Feier dieses Sakramentes im Laufe der Jahrhunderte unterworfen waren , erkennt man die gleiche Grundstruktur . Sie enthält zwei Elemente , die gleichermaßen wesentlich sind : einerseits das Handeln des Menschen , der sich unter dem Walten des Heiligen Geistes bekehrt , nämlich Reue , Bekenntnis und Genugtuung ; andererseits das Handeln Gottes durch den Dienst der Kirche . Die Kirche , die durch den Bischof und seine Priester im Namen Jesu Christi die Sündenvergebung schenkt und die Art und Weise der Genugtuung bestimmt , betet zudem für den Sünder und leistet mit ihm Buße . So wird der Sünder geheilt und wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen . |
| Kte 1603 Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe [ wurde ] vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt . . . Gott selbst ist Urheber der Ehe ( GS 48,1 ) . Die Berufung zur Ehe liegt schon in der Natur des Mannes und der Frau , wie diese aus den Händen des Schöpfers hervorgegangen sind . Die Ehe ist nicht eine rein menschliche Institution , obwohl sie im Lauf der Jahrhunderte je nach den verschiedenen Kulturen , Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen zahlreiche Veränderungen durchgemacht hat . Diese Unterschiede dürfen nicht die bleibenden und gemeinsamen Züge vergessen lassen . Obwohl die Würde dieser Institution nicht überall mit der gleichen Klarheit aufscheint [ Vgl . GS 47,2 ] , besteht doch in allen Kulturen ein gewisser Sinn für die Größe der ehelichen Vereinigung , denn das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gesellschaft ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe - und Familiengemeinschaft verbunden ( GS 47,1 ) . |
| Kte 1958 Das natürliche Sittengesetz ist unveränderlich [ Vgl . GS 10 ] und überdauert die geschichtlichen Veränderungen ; in der Flut der Vorstellungen und der Sitten bleibt es bestehen und unterstützt ihren Fortschritt . Die Regeln , die es wiedergeben , bleiben dem Wesen nach gültig . Selbst wenn man es einschließlich seiner Grundsätze bestreitet , kann man es weder zerstören noch aus dem Herzen des Menschen reißen . Es taucht im Leben der einzelnen Menschen und der Gesellschaften immer wieder auf . Jedermann weiß , daß dein Gesetz , Herr , den Diebstahl verbietet , und ebenso das Gesetz , das in die Herzen der Menschen geschrieben ist und das auch die Ungerechtigkeit nicht auszulöschen vermag ( Augustinus , conf . 2,4,9 ) . |
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