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Vertragserben
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Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Vertragserben
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
§ 2287 Den Vertragserben beeinträchtigende Schenkungen
BGB 2287. 1 Hat der Erblasser in der Absicht , den Vertragserben zu beeinträchtigen , eine Schenkung gemacht , so kann der Vertragserbe , nachdem ihm die Erbschaft angefallen ist , von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern .