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Fachwort
DeutschVersteigerung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verste|ige|rung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 156 Vertragsschluss bei Versteigerung
BGB 156 Bei einer Versteigerung kommt der Vertrag erst durch den Zuschlag zustande . Ein Gebot erlischt , wenn ein Übergebot abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlags geschlossen wird .
§ 383 Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen
BGB 383. 2 Ist von der Versteigerung am Leistungsort ein angemessener Erfolg nicht zu erwarten , so ist die Sache an einem geeigneten anderen Ort zu versteigern .