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Fachwort
DeutschVereinsorgans Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vereinsorgans
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 45. 2 Durch die Satzung kann vorgeschrieben werden , dass die Anfallberechtigten durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder eines anderen Vereinsorgans bestimmt werden . Ist der Zweck des Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet , so kann die Mitgliederversammlung auch ohne eine solche Vorschrift das Vermögen einer öffentlichen Stiftung oder Anstalt zuweisen .