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Fachwort
DeutschUnterbrechung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Unterb|rec|hung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Unerfahrenheit
§ 940 Unterbrechung durch Besitzverlust
BGB 940. 2 Die Unterbrechung gilt als nicht erfolgt , wenn der Eigenbesitzer den Eigenbesitz ohne seinen Willen verloren und ihn binnen Jahresfrist oder mittels einer innerhalb dieser Frist erhobenen Klage wiedererlangt hat .
§ 941 Unterbrechung durch Vollstreckungshandlung
§ 942 Wirkung der Unterbrechung