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Fachwort
DeutschSchriftstücke Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schriftstücke
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1901c Wer ein Schriftstück besitzt , in dem jemand für den Fall seiner Betreuung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers oder Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat , hat es unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern , nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat . Ebenso hat der Besitzer das Betreuungsgericht über Schriftstücke , in denen der Betroffene eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat , zu unterrichten . Das Betreuungsgericht kann die Vorlage einer Abschrift verlangen .
BGB 2047. 2 Schriftstücke , die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers , auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlass beziehen , bleiben gemeinschaftlich .