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Fachwort
DeutschRäumungsfrist Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Räumungsfrist
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 571. 2 Wird dem Mieter nach § 721 oder § 794a der Zivilprozessordnung eine Räumungsfrist gewährt , so ist er für die Zeit von der Beendigung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Räumungsfrist zum Ersatz eines weiteren Schadens nicht verpflichtet .