Fachwort |
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Deutsch | Rechtsordnung | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Rech|ts|ord|nung |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Jer 8,7 Selbst der Storch am Himmel kennt seine Zeiten ; / Turteltaube , Schwalbe und Drossel halten die Frist ihrer Rückkehr ein ; / mein Volk aber kennt nicht die Rechtsordnung des Herrn . |
| Kte 2107 Wenn in Anbetracht besonderer Umstände in einem Volk einer einzigen religiösen Gemeinschaft in der Rechtsordnung des Staates eine spezielle bürgerliche Anerkennung gezollt wird , so ist es notwendig , daß zugleich das Recht auf Freiheit in religiösen Dingen für alle Bürger und religiösen Gemeinschaften anerkannt und gewahrt wird ( DH 6 ) . |
| Kte 2108 Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet weder die moralische Erlaubnis , einem Irrtum anzuhängen [ Vgl . Leo XIII. , Enz . Libertas præstantissimum ] , noch ein angebliches Recht auf Irrtum [ Vgl . Pius XII. , Ansprache vom 6 Dezember 1953 ] sondern es ist ein natürliches Recht des Menschen auf die bürgerliche Freiheit , das heißt darauf , daß im religiösen Bereich - innerhalb der gebührenden Grenzen - von der politischen Gewalt kein äußerer Zwang ausgeübt wird . Dieses natürliche Recht ist in der Rechtsordnung der Gesellschaft anzuerkennen , so daß es zum staatlichen Recht wird [ Vgl . DH 2. ] . |
| Kte 2316 Waffenerzeugung und Waffenhandel betreffen das Gemeinwohl der Nationen und der internationalen Gemeinschaft . Deshalb hat der Staat das Recht und die Pflicht , sie gesetzlich zu regeln . Kurzfristige private oder kollektive Interessen rechtfertigen nicht Unternehmungen , die Gewalttätigkeit und die Auseinandersetzungen zwischen den Nationen schüren und die internationale Rechtsordnung gefährden . |
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