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Fachwort
DeutschRechtsmittels Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Rechtsmittels
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 839. 3 Die Ersatzpflicht tritt nicht ein , wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat , den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden .