Fachwort |
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Deutsch | Pfandverkaufs | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Pfandverkaufs |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 450. 2 Absatz 1 gilt auch bei einem Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung , wenn der Auftrag zu dem Verkauf auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift erteilt worden ist , die den Auftraggeber ermächtigt , den Gegenstand für Rechnung eines anderen verkaufen zu lassen , insbesondere in den Fällen des Pfandverkaufs und des in den §§ 383 und 385 zugelassenen Verkaufs , sowie bei einem Verkauf aus einer Insolvenzmasse . |
| BGB 1210. 2 Das Pfand haftet für die Ansprüche des Pfandgläubigers auf Ersatz von Verwendungen , für die dem Pfandgläubiger zu ersetzenden Kosten der Kündigung und der Rechtsverfolgung sowie für die Kosten des Pfandverkaufs . |
| BGB 1245. 1 Der Eigentümer und der Pfandgläubiger können eine von den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 abweichende Art des Pfandverkaufs vereinbaren . Steht einem Dritten an dem Pfand ein Recht zu , das durch die Veräußerung erlischt , so ist die Zustimmung des Dritten erforderlich . Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären , zu dessen Gunsten sie erfolgt ; sie ist unwiderruflich . |
| BGB 1246. 1 Entspricht eine von den Vorschriften der §§ 1235 bis 1240 abweichende Art des Pfandverkaufs nach billigem Ermessen den Interessen der Beteiligten , so kann jeder von ihnen verlangen , dass der Verkauf in dieser Art erfolgt . |
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