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Fachwort
DeutschNiederschrift Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ni|ede|rsch|ri|ft
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1410 Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden .
BGB 1945. 1 Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben .
BGB 1945. 2 Die Niederschrift des Nachlassgerichts wird nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes errichtet .
BGB 2231 Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden 1. zur Niederschrift eines Notars , 2. durch eine vom Erblasser nach § 2247 abgegebene Erklärung .