Fachwort |
|
|
Deutsch | Niederlassung | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Niederlassung |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 7. 3 Der Wohnsitz wird aufgehoben , wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird , sie aufzugeben . |
| BGB 269. 2 Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden , so tritt , wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hatte , der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes . |
| BGB 270. 2 Ist die Forderung im Gewerbebetrieb des Gläubigers entstanden , so tritt , wenn der Gläubiger seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hat , der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes . |
| BGB 270. 3 Erhöhen sich infolge einer nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eintretenden Änderung des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung des Gläubigers die Kosten oder die Gefahr der Übermittelung , so hat der Gläubiger im ersteren Falle die Mehrkosten , im letzteren Falle die Gefahr zu tragen . |
| |