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Fachwort
DeutschNebenleistung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Nebenleistung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 466 Hat sich der Dritte in dem Vertrag zu einer Nebenleistung verpflichtet , die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außerstande ist , so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten . Lässt sich die Nebenleistung nicht in Geld schätzen , so ist die Ausübung des Vorkaufsrechts ausgeschlossen ; die Vereinbarung der Nebenleistung kommt jedoch nicht in Betracht , wenn der Vertrag mit dem Dritten auch ohne sie geschlossen sein würde .
BGB 491. 2 Keine Verbraucherdarlehensverträge sind Verträge , 1. bei denen der Nettodarlehensbetrag ( Artikel 247 § 3 Abs . 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ) weniger als 200 Euro beträgt , 2. bei denen sich die Haftung des Darlehensnehmers auf eine dem Darlehensgeber zum Pfand übergebene Sache beschränkt , 3. bei denen der Darlehensnehmer das Darlehen binnen drei Monaten zurückzuzahlen hat und nur geringe Kosten vereinbart sind , 4. die von Arbeitgebern mit ihren Arbeitnehmern als Nebenleistung zum Arbeitsvertrag zu einem niedrigeren als dem marktüblichen effektiven Jahreszins ( § 6 der Preisangabenverordnung ) abgeschlossen werden und anderen Personen nicht angeboten werden , 5. die nur mit einem begrenzten Personenkreis auf Grund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse abgeschlossen werden , wenn im Vertrag für den Darlehensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktübliche Sollzinssatz vereinbart sind .
BGB 655a. 2 Der Darlehensvermittler hat den Verbraucher über die sich aus Artikel 247 § 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ergebenden Einzelheiten in der dort vorgesehenen Form zu unterrichten . Der Darlehensvermittler ist gegenüber dem Verbraucher zusätzlich wie ein Darlehensgeber gemäß § 491a verpflichtet . Satz 2 gilt nicht für Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer , die in lediglich untergeordneter Funktion als Darlehensvermittler tätig werden , etwa indem sie als Nebenleistung den Abschluss eines verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags vermitteln .