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Fachwort
DeutschLeistungsorte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Leistungsorte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 193 Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag , einen am Erklärungs - oder Leistungsorte staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend , so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag .
§ 391 Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte