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Fachwort
DeutschLandesplanung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Landesplanung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 29. 1 Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden , um zu gewährleisten , daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können . Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit , die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge , die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen .