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Fachwort
DeutschLandesgesetze Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Landesgesetze
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 80. 3 Vorschriften der Landesgesetze über kirchliche Stiftungen bleiben unberührt . Das gilt entsprechend für Stiftungen , die nach den Landesgesetzen kirchlichen Stiftungen gleichgestellt sind .
BGB 1807. 2 Die Landesgesetze können für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmen , nach denen die Sicherheit einer Hypothek , einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist .
GG 98. 3 Die Rechtsstellung der Richter in den Ländern ist durch besondere Landesgesetze zu regeln , soweit Artikel 74 Abs . 1 Nr . 27 nichts anderes bestimmt .