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Fachwort
DeutschInventarstück Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Inventarstück
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 583. 2 Der Verpächter kann die Geltendmachung des Pfandrechts des Pächters durch Sicherheitsleistung abwenden . Er kann jedes einzelne Inventarstück dadurch von dem Pfandrecht befreien , dass er in Höhe des Wertes Sicherheit leistet .