Fachwort |
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Deutsch | Informationen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | In|for|mat|ionen |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 2497 Schon aufgrund ihrer Berufsaufgabe im Pressewesen haben Journalisten die Verpflichtung , bei der Verbreitung von Informationen der Wahrheit zu dienen und das Liebesgebot nicht zu verletzen . Sie sollen sich in gleichem Maße bemühen , den Fakten gerecht zu werden und die Grenzen des kritischen Urteils über Personen zu achten . Sie sollen sich vor Verleumdung hüten . |
| Kte 2498 Die öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf das Gemeinwohl . . . besondere Verpflichtungen . . . Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre und rechte Freiheit der Information . . . zu verteidigen und zu schützen ( IM 12 ) . Indem die Behörden entsprechende Gesetze erlassen und darauf achten , daß diese auch eingehalten werden , sollen sie dafür sorgen , daß der schlechte Gebrauch der Massenmedien nicht schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt der Gesellschaft verursacht ( IM 12 ) . Sie sollen die Verletzung der Rechte eines jeden auf seinen guten Ruf und auf die Achtung seines Privatlebens bestrafen . Sie sollen rechtzeitig und aufrichtig die Informationen vermitteln , die das Gemeinwohl betreffen , und auf begründete Besorgnisse der Bevölkerung antworten . Die Verbreitung von Fehlinformationen , um die öffentliche Meinung durch die Medien zu manipulieren , ist durch nichts zu rechtfertigen . Behördliche Eingriffe dürfen die Freiheit von Einzelpersonen und Gruppen n icht beeinträchtigen . |
| Kte 2491 Berufsgeheimnisse - die z . B . Politiker , Militärangehörige , Ärzte und Juristen bewahren müssen - oder vertrauliche Mitteilungen , die unter dem Siegel der Verschwiegenheit gemacht wurden , dürfen nicht verraten werden , außer wenn der Sonderfall eintritt , daß die Bewahrung des Geheimnisses dem , der es anvertraut , oder dem , dem es anvertraut wird , oder einem Dritten einen sehr großen Schaden zufügen würde , der sich nur durch die Verbreitung der Wahrheit verhüten läßt . Private Informationen , die für andere nachteilig sind , dürfen selbst dann , wenn sie nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraut wurden , nicht ohne einen entsprechend wichtigen Grund weiterverbreitet werden . |
| Kte 2492 Jeder muß sich in bezug auf das Privatleben anderer Menschen gebührende Zurückhaltung auferlegen . Jene , die für die Weitergabe von Informationen verantwortlich sind , müssen das Gemeinwohl und die Achtung persönlicher Rechte in ein gerechtes Verhältnis bringen . Informationen über das Privatleben von Personen , die eine politische oder öffentliche Tätigkeit ausüben , sind soweit zu verurteilen , als sie deren Intimsphäre und Freiheit verletzen . |
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