kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Hauptleistung
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Hauptleistung
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 367. 1 Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten , so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten , dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet .
BGB 396. 2 Schuldet der aufrechnende Teil dem anderen Teil außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten , so findet die Vorschrift des § 367 entsprechende Anwendung .