| Fachwort | 
       | 
	   | 
      
  | Deutsch | Gerätschaften   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Gerätschaften  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 98 Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt : 1. bei einem Gebäude , das für einen gewerblichen Betrieb dauernd eingerichtet ist , insbesondere bei einer Mühle , einer Schmiede , einem Brauhaus , einer Fabrik , die zu dem Betrieb bestimmten Maschinen und sonstigen Gerätschaften , 2. bei einem Landgut das zum Wirtschaftsbetrieb bestimmte Gerät und Vieh , die landwirtschaftlichen Erzeugnisse , soweit sie zur Fortführung der Wirtschaft bis zu der Zeit erforderlich sind , zu welcher gleiche oder ähnliche Erzeugnisse voraussichtlich gewonnen werden , sowie der vorhandene , auf dem Gut gewonnene Dünger .   | 
 | BGB 618. 1 Der Dienstberechtigte hat Räume , Vorrichtungen oder Gerätschaften , die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat , so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen , die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind , so zu regeln , dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist , als die Natur der Dienstleistung es gestattet .   | 
 | BGB 831. 1 Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt , ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet , den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt . Die Ersatzpflicht tritt nicht ein , wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und , sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat , bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde .   | 
 |  |