| Fachwort | 
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  | Deutsch | Erläuterungen   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  | Erl|äut|eru|ngen  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
   | BGB 491a. 3 Der Darlehensgeber ist verpflichtet , dem Darlehensnehmer vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags angemessene Erläuterungen zu geben , damit der Darlehensnehmer in die Lage versetzt wird , zu beurteilen , ob der Vertrag dem von ihm verfolgten Zweck und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird . Hierzu sind gegebenenfalls die vorvertraglichen Informationen gemäß Absatz 1 , die Hauptmerkmale der vom Darlehensgeber angebotenen Verträge sowie ihre vertragstypischen Auswirkungen auf den Darlehensnehmer , einschließlich der Folgen bei Zahlungsverzug , zu erläutern .   | 
 | 2Chr 13,22 Die übrige Geschichte Abijas , sein Leben und seine Reden sind aufgezeichnet in den Erläuterungen des Propheten Iddo .   | 
 | 2Chr 24,27 Weitere Nachrichten über seine Söhne , über die vielen Prophetensprüche gegen ihn und über die Wiederherstellung des Hauses Gottes sind aufgezeichnet in den Erläuterungen zum Buch der Könige . Sein Sohn Amazja wurde König an seiner Stelle .   | 
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