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Fachwort
DeutschErläuterungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Erl|äut|eru|ngen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 491a. 3 Der Darlehensgeber ist verpflichtet , dem Darlehensnehmer vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags angemessene Erläuterungen zu geben , damit der Darlehensnehmer in die Lage versetzt wird , zu beurteilen , ob der Vertrag dem von ihm verfolgten Zweck und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird . Hierzu sind gegebenenfalls die vorvertraglichen Informationen gemäß Absatz 1 , die Hauptmerkmale der vom Darlehensgeber angebotenen Verträge sowie ihre vertragstypischen Auswirkungen auf den Darlehensnehmer , einschließlich der Folgen bei Zahlungsverzug , zu erläutern .
2Chr 13,22 Die übrige Geschichte Abijas , sein Leben und seine Reden sind aufgezeichnet in den Erläuterungen des Propheten Iddo .
2Chr 24,27 Weitere Nachrichten über seine Söhne , über die vielen Prophetensprüche gegen ihn und über die Wiederherstellung des Hauses Gottes sind aufgezeichnet in den Erläuterungen zum Buch der Könige . Sein Sohn Amazja wurde König an seiner Stelle .