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Fachwort
DeutschErbeinsetzung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Erbeinsetzung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 1937 Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung
§ 1938 Enterbung ohne Erbeinsetzung
Titel 2 Erbeinsetzung
BGB 2087. 1 Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet , so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen , auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet ist .