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Fachwort
DeutschEntschädigung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: En|tsc|hä|dig|ung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 251. 1 Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist , hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen .
BGB 253. 1 Wegen eines Schadens , der nicht Vermögensschaden ist , kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden .
BGB 253. 2 Ist wegen einer Verletzung des Körpers , der Gesundheit , der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten , kann auch wegen des Schadens , der nicht Vermögensschaden ist , eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden .
§ 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe