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Fachwort
DeutschEinwilligende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Einwilligende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1747. 2 Die Einwilligung kann erst erteilt werden , wenn das Kind acht Wochen alt ist . Sie ist auch dann wirksam , wenn der Einwilligende die schon feststehenden Annehmenden nicht kennt .
BGB 1750. 3 Die Einwilligung kann nicht durch einen Vertreter erteilt werden . Ist der Einwilligende in der Geschäftsfähigkeit beschränkt , so bedarf seine Einwilligung nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters . Die Vorschrift des § 1746 Abs . 1 Satz 2 , 3 bleibt unberührt .