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Eigenbesitzes
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Eigenbesitzes
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 937. 2 Die Ersitzung ist ausgeschlossen , wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt , dass ihm das Eigentum nicht zusteht .
§ 938 Vermutung des Eigenbesitzes
BGB 939. 1 Die Ersitzung ist gehemmt , wenn der Herausgabeanspruch gegen den Eigenbesitzer oder im Falle eines mittelbaren Eigenbesitzes gegen den Besitzer , der sein Recht zum Besitz von dem Eigenbesitzer ableitet , in einer nach den §§ 203 und 204 zur Hemmung der Verjährung geeigneten Weise geltend gemacht wird . Die Hemmung tritt jedoch nur zugunsten desjenigen ein , welcher sie herbeiführt .
BGB 940. 1 Die Ersitzung wird durch den Verlust des Eigenbesitzes unterbrochen .