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Fachwort
DeutschBundesbehörde Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bundesbehörde
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 130. 3 Nicht landesunmittelbare und nicht auf Staatsverträgen zwischen den Ländern beruhende Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes unterstehen der Aufsicht der zuständigen obersten Bundesbehörde .