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Fachwort
DeutschBeteiligungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bet|eili|gun|gen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 135. 6 Beteiligungen des ehemaligen Landes Preußen an Unternehmen des privaten Rechtes gehen auf den Bund über . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz , das auch Abweichendes bestimmen kann .