Fachwort |
|
|
Deutsch | Anforderungen | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | An|fo|rder|ung|en |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 80. 2 Die Stiftung ist als rechtsfähig anzuerkennen , wenn das Stiftungsgeschäft den Anforderungen des § 81 Abs . 1 genügt , die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gesichert erscheint und der Stiftungszweck das Gemeinwohl nicht gefährdet . |
| BGB 355. 2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage , wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs . 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird . Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich , wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Abs . 1 Nr . 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat . Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt , beträgt die Widerrufsfrist einen Monat . Dies gilt auch dann , wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel 246 § 2 Abs . 1 Satz 1 Nr . 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf . |
| BGB 355. 3 Die Widerrufsfrist beginnt , wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs . 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist . Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen , so beginnt die Frist nicht , bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde , der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird . Ist der Fristbeginn streitig , so trifft die Beweislast den Unternehmer . |
| BGB 355. 4 Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss . Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger . Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht , wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs . 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist , bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht , wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs . 1 Satz 1 Nr . 1 und Satz 2 Nr . 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat . |
| |