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Fachwort
Deutschzurücktreten Grundwort fehlt
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation sein Trennung: z|urückt|reten
Inhaltfehlt Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation Konjugation ist
im MehrwortBGB 313. 3 Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar , so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten . An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung .
BGB 321. 2 Der Vorleistungspflichtige kann eine angemessene Frist bestimmen , in welcher der andere Teil Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat . Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Vorleistungspflichtige vom Vertrag zurücktreten . § 323 findet entsprechende Anwendung .
BGB 323. 1 Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß , so kann der Gläubiger , wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat , vom Vertrag zurücktreten .
BGB 323. 4 Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten , wenn offensichtlich ist , dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden .