kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
zugewendetes
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
zugewendetes
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 2110. 2 Das Recht des Nacherben erstreckt sich im Zweifel nicht auf ein dem Vorerben zugewendetes Vorausvermächtnis .
BGB 2320. 1 Wer an Stelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe wird , hat im Verhältnis zu Miterben die Pflichtteilslast und , wenn der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis annimmt , das Vermächtnis in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen .
BGB 2321 Schlägt der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis aus , so hat im Verhältnis der Erben und der Vermächtnisnehmer zueinander derjenige , welchem die Ausschlagung zustatten kommt , die Pflichtteilslast in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen .
BGB 2373 Ein Erbteil , der dem Verkäufer nach dem Abschluss des Kaufes durch Nacherbfolge oder infolge des Wegfalls eines Miterben anfällt , sowie ein dem Verkäufer zugewendetes Vorausvermächtnis ist im Zweifel nicht als mitverkauft anzusehen . Das Gleiche gilt von Familienpapieren und Familienbildern .