kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschzugesicherte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zugesicherte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 82 Wird die Stiftung als rechtsfähig anerkannt , so ist der Stifter verpflichtet , das in dem Stiftungsgeschäft zugesicherte Vermögen auf die Stiftung zu übertragen . Rechte , zu deren Übertragung der Abtretungsvertrag genügt , gehen mit der Anerkennung auf die Stiftung über , sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäft sich ein anderer Wille des Stifters ergibt .
BGB 536. 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch , wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt .