Fachwort |
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Deutsch | vorzuleisten | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | vorzuleisten |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 320. 1 Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist , kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern , es sei denn , dass er vorzuleisten verpflichtet ist . Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen , so kann dem einzelnen der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden . Die Vorschrift des § 273 Abs . 3 findet keine Anwendung . |
| BGB 321. 1 Wer aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist , kann die ihm obliegende Leistung verweigern , wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird , dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird . Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt , wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird . |
| BGB 322. 2 Hat der klagende Teil vorzuleisten , so kann er , wenn der andere Teil im Verzug der Annahme ist , auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung klagen . |
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