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Fachwort
Deutschverstorbenen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ver|st|orbe|nen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1261 Was die ohne Taufe verstorbenen Kinder betrifft , kann die Kirche sie nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen , wie sie dies im entsprechenden Begräbnisritus tut . Das große Erbarmen Gottes , der will , daß alle Menschen gerettet werden‘ , und die zärtliche Liebe Jesu zu den Kindern , die ihn sagen läßt : Laßt die Kinder zu mir kommen ; hindert sie nicht daran ! ( Mk 10,14 ) , berechtigen uns zu der Hoffnung , daß es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt . Die Kirche bittet die Eltern eindringlich , die Kinder nicht daran zu hindern , durch das Geschenk der heiligen Taufe zu Christus zu kommen .
Kte 1283 Was die ungetauft verstorbenen Kinder betrifft leitet uns die Liturgie der Kirche an auf die göttliche Barmherzigkeit zu vertrauen und für das Heil dieser Kinder zu beten .
Kte 1479 Da die verstorbenen Gläubigen , die sich auf dem Läuterungsweg befinden , ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der Heiligen sind , können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe kommen , daß wir für sie Ablässe erlangen . Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen .
BGB 727. 2 Im Falle der Auflösung hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den Übrigen Gesellschaftern den Tod unverzüglich anzuzeigen und , wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist , die seinem Erblasser durch den Gesellschaftsvertrag übertragenen Geschäfte fortzuführen , bis die übrigen Gesellschafter in Gemeinschaft mit ihm anderweit Fürsorge treffen können . Die übrigen Gesellschafter sind in gleicher Weise zur einstweiligen Fortführung der ihnen übertragenen Geschäfte verpflichtet . Die Gesellschaft gilt insoweit als fortbestehend .