Fachwort |
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Deutsch | vergeblicher | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | vergeblicher |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen |
| BGB 437 Ist die Sache mangelhaft , kann der Käufer , wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist , 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen , 2. nach den §§ 440 , 323 und 326 Abs . 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den §§ 440 , 280 , 281 , 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen . |
| BGB 634 Ist das Werk mangelhaft , kann der Besteller , wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist , 1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen , 2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen , 3. nach den §§ 636 , 323 und 326 Abs . 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und 4. nach den §§ 636 , 280 , 281 , 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen . |
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