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Fachwort
Deutschunzureichend Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unzu|rei|chend
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 240 Wird die geleistete Sicherheit ohne Verschulden des Berechtigten unzureichend , so ist sie zu ergänzen oder anderweitige Sicherheit zu leisten . als Gesamtschuldner .
BGB 502. 2 Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen , wenn 1. die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird , die auf Grund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde , um die Rückzahlung zu sichern , oder 2. im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags , das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind .