Fachwort |
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Deutsch | unerhebliche | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | unerhebliche |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 536. 1 Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel , der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt , oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel , so ist der Mieter für die Zeit , in der die Tauglichkeit aufgehoben ist , von der Entrichtung der Miete befreit . Für die Zeit , während der die Tauglichkeit gemindert ist , hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten . Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht . |
| BGB 574c. 2 Kündigt der Vermieter ein Mietverhältnis , dessen Fortsetzung auf unbestimmte Zeit durch Urteil bestimmt worden ist , so kann der Mieter der Kündigung widersprechen und vom Vermieter verlangen , das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortzusetzen . Haben sich die Umstände verändert , die für die Fortsetzung bestimmend gewesen waren , so kann der Mieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nur nach § 574 verlangen ; unerhebliche Veränderungen bleiben außer Betracht . |
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