kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
stattzugeben
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
stattzugeben
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 1671. 2 Dem Antrag ist stattzugeben , soweit 1. der andere Elternteil zustimmt , es sei denn , dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht , oder 2. zu erwarten ist , dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht .
BGB 1671. 3 Dem Antrag ist nicht stattzugeben , soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss .
BGB 1672. 1 Leben die Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Sorge nach § 1626a Abs . 2 der Mutter zu , so kann der Vater mit Zustimmung der Mutter beantragen , dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt . Dem Antrag ist stattzugeben , wenn die Übertragung dem Wohl des Kindes dient .