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Fachwort
Deutschschädigenden Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: schädigenden
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 828. 3 Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat , ist , sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist , für den Schaden , den er einem anderen zufügt , nicht verantwortlich , wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat .