Fachwort |
|
|
Deutsch | gleichgültig | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | gle|ich|gül|tig |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1634 Der Umstand , daß die Brautleute nicht der gleichen Konfession angehören , stellt nicht ein unüberwindliches Ehehindernis dar , falls es ihnen gelingt , das , was jeder in seiner Gemeinschaft erhalten hat , zusammenzubringen und voneinander zu lernen , wie jeder seine Treue zu Christus lebt . Doch dürfen die Probleme , die Mischehen mit sich bringen , nicht unterschätzt werden . Sie gehen darauf zurück , daß die Spaltung der Christen noch nicht behoben ist . Für die Gatten besteht die Gefahr , daß sie die Tragik der Uneinheit der Christen sogar im Schoß ihrer Familie verspüren . Kultverschiedenheit kann diese Probleme noch erschweren . Unterschiedliche Auffassungen über den Glauben und selbst über die Ehe , aber auch unterschiedliche religiöse Geisteshaltungen können in der Ehe zu Spannungen führen , vor allem in bezug auf die Kindererziehung . Dann kann sich die Gefahr einstellen , religiös gleichgültig zu werden . |
| " Die Natur ist unerbittlich und unveränderlich , und es ist ihr gleichgültig , ob die verborgenen Gründe und Arten ihres Handelns dem Menschen verständlich sind oder nicht . " - Galileo Galilei |
| Koh 4,16 Die Volksmenge nimmt kein Ende , gleichgültig , wer an ihre Spitze getreten ist . Im Übrigen werden die Späteren auch mit ihm nicht zufrieden sein . Denn auch das ist Windhauch und Luftgespinst . |
| BGB 1748. 1 Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen , wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat , dass ihm das Kind gleichgültig ist , und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde . Die Einwilligung kann auch ersetzt werden , wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend , aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann . |
| |